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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MENZEL logistics

 


Gültigkeit

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, diese werden bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen tragen keine Gültigkeit.


Haftung

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurs Bedingungen in der jeweils neusten Fassung (ADSp). Im Innerdeutschen Straßengüterverkehr mit bis zu 40 SZR/Kg. Bei Internationalen Straßengütertransporten gilt ausschließlich CMR Recht neuester Fassung. Eine Ausweitung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung vor Transportbeginn abgeschlossen wird. Es obliegt dem Auftraggeber das Transportgut in einer handelsüblichen, transportfähigen Verpackung zu übergeben. Mangelhaft verpacktes bzw. unverpacktes Transportgut wird auf Wunsch transportiert, jedoch wird hierfür keine Haftung übernommen. Die Firma MENZEL logistics oder deren beauftrage Transportunternehmen haften nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Unterliegt die Beförderung dem Warschauer Abkommen, so gelten dessen besondere Vorschriften über Schadensanzeige, Frist und Anspruchsverjährung. Im Übrigen sind alle Ansprüche innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Auftraggebers von dem Anspruch, spätestens jedoch innerhalb 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Sendung geltend zu machen; beim Versäumen dieser Frist ist der Anspruch verjährt (HGB §§439 Verjährung).


Vertragspartner

Der Auftrag wird zwischen dem Auftraggeber und der Fa. MENZEL logistics abgeschlossen. Sollte der Auftraggeber nicht identisch mit dem Versender oder dem Empfänger sein, ist im Zweifelsfall der Auftraggeber auch Vertragspartner. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Wahl der zu befördernden Sendung einzusetzenden Transportmittels nach billigem Ermessen selbst zu treffen, es sei denn, mit dem Versender ist eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden. Die Firma MENZEL logistics ist auch berechtigt, Transporte an andere Frachtführer zu vermitteln, in diesem Fall tritt die Firma MENZEL logistics ausschließlich als Vermittler zwischen Auftraggeber und Frachtführer auf.


Angebote/Preise

Wir arbeiten ausschließlich auf der Basis der Tagespreis Angebote. Feste Kilometerpreise oder Tagespreise sind separat zu verhandeln. Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und basieren auf den heutigen Tarifen, Personalkosten und gesetzlichen Grundlagen.


Nebenkosten/Wartezeiten

Angebotene Preise enthalten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart, keine Nebenkosten wie z.B. Fähr- und Tunnelkosten, deutsche und ausländische Autobahn- oder Mautgebühren. Diese transportbedingten Auslagen werden gesondert berechnet. Bei mehreren Be- und Entladestellen werden nach Absprache Handling-Gebühren berechnet. Ebenso können Zusatzkosten durch eine Zwei-Mann Besatzung anfallen. Bei anfallenden Wartezeiten beim Be- und Entladen im Rahmen von Sonderfahrten ist jeweils die erste Stunde frei. Die darüber hinausgehenden Zeiten werden nach vereinbarten Sätzen jedoch mit mindestens 30.- € je Stunde verrechnet. Bei nicht zu vertretenden Umständen seitens MENZEL logistics (z.B. Zoll oder Streik) werden die daraus resultierenden Standzeiten wie vorhergehend genannte Wartezeiten berechnet.


Lieferfristen

Lieferfristen sind nicht vereinbart. Es werden verkehrsübliche Zeiten zugrunde gelegt. Bei Einschaltung anderer Verkehrsträger gelten deren Lieferfristen als vereinbart. Der Lauf der Lieferfrist ruht in jedem Fall für die Dauer: des Aufenthaltes, der durch Zoll oder sonstige verwaltungsbehördlichen Maßnahmen verursacht wird, einer durch nachträglich Verfügung des Auftraggebers hervorgerufenen Verzögerung der Beförderung, der durch Abladen eines Übergewichtes erforderlichen Zeit, einer ohne Verschulden des Unternehmers eingetretenen Betriebsstörung, einer behördlichen angeordneten Straßensperrung oder nachweislichen Verkehrsstau, eines Streiks oder höhere Gewalt bei eingeschalteten Verkehrsträgern. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, die aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen nicht zur Beförderung übernommen werden dürfen.


Rückfrachten

Rückfrachten werden soweit nicht anders vereinbart mit 60 % des regulären Frachtpreises berechnet.


Gewichtsangaben

Bei Überladung die durch falsche Gewichtsangaben des Auftraggebers oder Versenders entstehen, haftet für die Folgen der Auftraggeber/Verlader.


Schäden

Der Auftraggeber hat die Sendung, soweit ihre Beschaffenheit eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen Beschädigung, sowie zur Verhütung eine Beschädigung von Personen und Betriebsmitteln, sicher zu verpacken. Er haftet für alle Folgen des Fehlers oder mangelhaften Zustands der Verpackung. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind bei der Annahme des Transportgutes durch den Empfänger sofort gegenüber dem Frachtführer auf dem Abliefernachweis schriftlich zu vermerken. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Lieferdatum bei der Firma MENZEL logistics anzuzeigen. Allgemeine Vorbehalte wie z.B. „nicht kontrolliert“ oder „unter Vorbehalt“ bei der Annahme gelten nicht als Anzeige von Fehlmengen oder Schäden. Der Frachtführer ist nicht verpflichtet, genaue Mengen bei Erhalt von Transportgut zu kontrollieren, wenn eine Zählung nicht zumutbar ist (z.B. 1.500 Druckbögen auf einer Palette oder 25 Kartons mit jeweils 250 Stück usw.). Hat der Versender eine Sendung falsch bezeichnet oder den tatsächlichen Inhalt verschwiegen, ist die Haftung in jedem Fall auf den Schaden begrenzt, dessen möglicher Eintritt aufgrund der vom Versender gemachten Angaben voraussehbar war.


Stornierung

Wird ein bereits erteilter und bestätigter Auftrag seitens des Auftraggebers storniert, werden je Aufwand bis zu 80 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Frachtausfälle und Fehlanfahrten werden zu 100 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt. Kann ein Auftrag ohne Verschulden der Firma MENZEL logistics oder deren Beauftragte Transportunternehmen bzw. deren Frachtführer nicht vollständig ausgeführt werden, wird der vereinbarte Preis trotzdem voll in Rechnung gestellt.


Be- und Entladung

Ist nach Eintreffen der Sendung am Bestimmungsort der Empfänger nicht zu ermitteln oder verweigert er die Annahme, haftet der Auftraggeber für die Kosten der Rückführung der Ware. Beim Eintritt von Schäden im Rahmen der Ladetätigkeit durch unser Personal stellt der Absender uns sowie unser Personal von jeglicher Haftung frei, soweit kein Vorsatz vorliegt.


Lademittel

Es werden grundsätzlich keine Lademittel getauscht.


Unfreie Sendungen

Bei allen Aufträgen ist der Besteller der Auftraggeber.


Zahlung

Die Zahlung des Beförderungsentgeltes ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu leisten. Die originalen Frachtpapiere werden als Anlage der Rechnung beigelegt. Hat der Auftraggeber Einwendungen gegen die Rechnung, so sind diese innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Rechnungen als anerkannt.


Datenschutz

Die Firma MENZEL logistics ist berechtigt, die im Zusammenhang mit den in Auftrag gegebenen Transporten anfallenden personenbezogenen Absender- und Kundendaten sowie die Entgelt und Zusatzdaten selbst oder durch Dritte elektronisch zu erfassen, zu speichern, zu bearbeiten oder in dem zur Erfüllung notwendigen Umfang an Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung oder Widerspruch im Hinblick auf gespeicherte personenbezogene Daten können unabhängig vom Ort der Speicherung bei der Firma MENZEL logistics geltend gemacht werden.


Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.




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